Eine Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit einer bestehenden Erkrankung, die durch eine Ernährungsumstellung behoben oder in ihrem Verlauf gemildert werden kann. Die Ernährungstherapie wird vom Arzt verordnet und wird von den Krankenkassen unterstützt. Dazu wird eine sogenannte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt
Übergewicht, Adipositas, Untergewicht, Diabetes mellitus Typ 2, Rheumatische Erkrankungen
Reizdarm, Verdauungsbeschwerden
Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, Sorbitunverträglichkeit, Zöliakie
Endometriose
Die Höhe des Zuschusses für die Ernährungstherapie variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse. Ich empfehle dies direkt mit Ihrer Krankenversicherung im Vorfeld abzuklären.